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Da die Edelmetalle in Elektronikschrott, im überwiegenden Anteil, auf Kupfer oder Nickel als Trägermetall gebunden sind, dient die erste Verfahrensstufe dazu, diese Trägermetalle soweit aufzuschließen, dass die Edelmetalle freigesetzt werden.

 

In dieser Verfahrensstufe werden je nach Art des Einsatzgutes zwischen 20 und 35 % des Einsatzgewichts an Unedelmetallen in Lösung gebracht. In dieser Verfahrensstufe hat sich gezeigt, dass die Effektivität des Verfahren von der Korngröße des eingebrachten Elektronikschrottes abhängig ist. Kleine Korngrößen liefern höhere Resultate.

 

In der zweiten Verfahrensstufe wird der ausgewaschene Rückstand der ersten Verfahrensstufe, der den größtmöglichen Kupferanteil enthält, soweit separiert, dass zum einen der Edelmetallanteil als Rückstand übrig bleibt. Zum anderen wird der Kupferanteil in eine Form übergeführt, die durch elektrolytische oder andere Verfahren eine Rückgewinnung gewährleisten.

 

Der in dieser Verfahrensstufe erhaltene Rückstand, der den gesamten Edelmetallanteil enthält, beträgt je nach eingesetzter Korngröße des Ausgangsmaterials 1,5 – 5 %  des Einsatzgewichtes.

In der ersten Verfahrensstufe wird folgender Ansatz verwendet:

 

  8,0 % Schwefelsäure (Verwendung von Säure aus Altakkus möglich)
15,0 % Cupex EC 1030
15,0 % Cupex Delial II

Temperaturbereich: 55 – 75 ° C  optimal 65 ° C

Expositionszeit:  2 – 12 Stunden   (abhängig von der Korngröße des                                                                              verwendeten Einsatzmaterials)

 

Heizung der Lösung:     Direkt durch Heizpatronen aus Pyrex oder Titan,

                                            Edelstahl, Blei, Porzellan nicht verwendbar!!

 

Behälter:           PP Hochtemperaturbeständig, PVDF, Pyrex

Bewegung:      Während des gesamten Prozesses ist eine sehr intensive
                            Bewegung der Lösung durch Rührwerke sicher zu stellen.

Temperaturüberwachung: Während des gesamten Prozesses erforderlich!

 

Einsatzmengen:   Die Gesamtmenge des eingesetzten Elektronikschrotts soll max. 5 – 6
                                Gew. % der Lösung betragen. Dieser Anteil darf nur in so großen
                                Partien zugegeben werden, das keine exothermen Reaktionen                                           erfolgen!
                                Die Einsatzmengen sollen für jedes Material vorher durch                                                   Laborversuche ermittelt werden.